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Funktionsverbgefüge

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Schreib wie ein amtlicher Brief: eine Entscheidung treffen, in Betracht ziehen, zur Verfügung stehen, die Nomen-Verb-Paare des formellen Deutsch.

  1. 1Nach dem leichten Verb geordnet
  2. 2Artikel und Präposition sind fest
  3. 3Nominalstil: Verb → Funktionsverbgefüge
  4. 4Das Nomen trägt die Bedeutung, das Verb die Grammatik
Why this matters

Funktionsverbgefüge sind feste Paare aus einem Nomen und einem „leichten“ Verb. Zusammen bedeuten sie so viel wie ein einziges Verb: eine Entscheidung treffen (= entscheiden), eine Frage stellen (= fragen), Kritik üben (= kritisieren), in Betracht ziehen (= erwägen), zur Verfügung stehen (= verfügbar sein), in Kraft treten (= gültig werden), zur Kenntnis nehmen, in Frage kommen / stellen, Rücksicht nehmen auf, Abschied nehmen von, eine Rolle spielen, zur Sprache bringen, eine Bitte richten an, zum Ausdruck bringen, in Anspruch nehmen, unter Beweis stellen. Sie sind die Sprache von Behörden, Wirtschaft und Wissenschaft: Amtliche Briefe, Verträge und Fachtexte bestehen daraus. Jedes Paar hat ein festes Verb (treffen, stellen, üben, ziehen, nehmen, bringen, treten, stehen, kommen), das du mit dem Nomen zusammen lernen musst. Auch Artikel und Präposition sind fest (in Betracht, zur Verfügung, in Kraft). Nimm sie für formelle Texte; im Gespräch reicht das einfache Verb.

Question 1 of 10 · eins
eins1zwei2drei3vier4fünf5sechs6sieben7acht8neun9zehn10

Funktionsverbgefüge

Verb gesucht

Der Vorstand hat gestern eine wichtige Entscheidung . (= entscheiden)

The board took an important decision yesterday.